14 K 2901/13 AO•Finanzgericht Münster, 2014-11-07, 14 K 2901/13 AO
Finanzgericht Münster, 2014-11-07, 14 K 2901/13 AO
14 K 2901/13 AOSteuergericht07.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 2901/13 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-07
Aktenzeichen: 14 K 2901/13 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1107.14K2901.13AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
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- Der Bescheid vom 30.04.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.08.2013 wird insoweit aufgehoben, als darin die Vorlage der dort näher bezeichneten Daten (Datenträgerüberlassung) aus dem Warenwirtschaftssystem xxx angeordnet wird.
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- Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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