5 K 2396/13 G,F•Finanzgericht Münster, 2014-11-17, 5 K 2396/13 G,F
Finanzgericht Münster, 2014-11-17, 5 K 2396/13 G,F
5 K 2396/13 G,FSteuergericht17.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 2396/13 G,F — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2014-11-17
Aktenzeichen: 5 K 2396/13 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1117.5K2396.13G.F.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2004 vom 23.10.2009, für 2005 vom 28.10.2009 und für 2006 vom 23.11.2009, alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2013, werden dergestalt geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2004 um 120.010,00 EUR und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2005 und 2006 um jeweils 40.020,00 EUR gemindert werden.
Die Gewerbesteuermessbetragsbescheide für 2004 bis 2006 vom 02.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2013 werden dergestalt geändert, dass der Gewerbeertrag für 2004 um 120.010,00 EUR und die Gewerbeerträge für 2005 und 2006 um jeweils 40.020,00 EUR gemindert werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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