4 K 1829/14 E•Finanzgericht Münster, 2014-11-21, 4 K 1829/14 E
Finanzgericht Münster, 2014-11-21, 4 K 1829/14 E
4 K 1829/14 ESteuergericht21.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 1829/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-21
Aktenzeichen: 4 K 1829/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1121.4K1829.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2013 vom 4.4.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.5.2014 wird dahingehend geändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen nach Abzug der zumutbaren Belastung in Höhe von 165,- EUR berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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