Finanzgericht Münster, 2014-12-03, 7 K 2575/12

7 K 2575/12Steuergericht03.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 2575/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-03

Aktenzeichen: 7 K 2575/12

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1203.7K2575.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der F-Bescheid 2007 vom 15.12.2008 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dem Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Beigeladenen vorläufig vollstreckbar.

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