3 K 323/12 Erb•Finanzgericht Münster, 2014-12-11, 3 K 323/12 Erb
Finanzgericht Münster, 2014-12-11, 3 K 323/12 Erb
3 K 323/12 ErbSteuergericht11.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 323/12 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: 3 K 323/12 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1211.3K323.12ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24.01.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.01.2012 wird geändert und die Erbschaftsteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Erbschaftsteuer obliegt dem Beklagten.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen Klägerin und Beklagter je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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