Finanzgericht Münster, 2014-12-22, 9 V 1742/14 G

9 V 1742/14 GSteuergericht22.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 V 1742/14 G — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-22

Aktenzeichen: 9 V 1742/14 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1222.9V1742.14G.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides 2010 vom 25.11.2013 wird in Höhe von 15.690 € bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides in Bezug auf einen Teilbetrag des Gewerbesteuermessbetrags in Höhe von 9.920 € ausgeschlossen wird.

Die Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides 2011 vom 29.4.2014 wird in Höhe von 16.492 € bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides in Bezug auf einen Teilbetrag des Gewerbesteuermessbetrags in Höhe von 7.431 € ausgeschlossen wird.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu 47 % und der Antragsgegner zu 53 %.

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