8 V 1774/14 G•Finanzgericht Münster, 2015-01-07, 8 V 1774/14 G
Finanzgericht Münster, 2015-01-07, 8 V 1774/14 G
8 V 1774/14 GSteuergericht07.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 V 1774/14 G — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-07
Aktenzeichen: 8 V 1774/14 G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0107.8V1774.14G.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Gewerbesteuermessbescheide 2008 bis 2010, jeweils vom 25.11.2013, wird in Höhe von 18.365 EUR für 2008, 16.444 EUR für 2009 und 18.133 EUR für 2010 bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung der jeweiligen Gewerbesteuerbescheide in Bezug auf einen Teilbetrag des Gewerbesteuermessbetrages in Höhe von 13.475 EUR für 2008, in Höhe von 14.120 EUR für 2009 und in Höhe von 13.391 EUR für 2010 ausgeschlossen wird. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 23 % und der Antragsgegner zu 77 %.
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