15 K 2845/13 U•Finanzgericht Münster, 2015-01-20, 15 K 2845/13 U
Finanzgericht Münster, 2015-01-20, 15 K 2845/13 U
15 K 2845/13 USteuergericht20.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 2845/13 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-20
Aktenzeichen: 15 K 2845/13 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0120.15K2845.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides des Beklagten vom 06.08.2013 wird die Umsatzsteuer für 2011 auf 6.100,97 € festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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