Finanzgericht Münster, 2015-01-22, 8 K 3618/12 GrE

8 K 3618/12 GrESteuergericht22.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 3618/12 GrE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-22

Aktenzeichen: 8 K 3618/12 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0122.8K3618.12GRE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 25.06.2012 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28.09.2012 dahin geändert, dass die Grunderwerbsteuer auf 300 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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