12 K 3193/12 E•Finanzgericht Münster, 2015-01-29, 12 K 3193/12 E
Finanzgericht Münster, 2015-01-29, 12 K 3193/12 E
12 K 3193/12 ESteuergericht29.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 3193/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-29
Aktenzeichen: 12 K 3193/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0129.12K3193.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2012 und Änderung des ESt-Bescheides 2010 vom 04.08.2011 wird die ESt 2010 unter Anerkennung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 56.426,- € niedriger festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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