Finanzgericht Münster, 2015-02-26, 3 K 823/13 Erb

3 K 823/13 ErbSteuergericht26.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 823/13 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-26

Aktenzeichen: 3 K 823/13 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0226.3K823.13ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 27.02.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 15.02.2013 werden geändert, die Schenkungsteuer wird auf X Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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