5 K 980/12 E•Finanzgericht Münster, 2015-03-05, 5 K 980/12 E
Finanzgericht Münster, 2015-03-05, 5 K 980/12 E
5 K 980/12 ESteuergericht05.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 980/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-05
Aktenzeichen: 5 K 980/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0305.5K980.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 30.08.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.02.2012 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Klägers weitere Betriebsausgaben in Höhe von 2.344,95 € berücksichtigt werden. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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