Finanzgericht Münster, 2015-03-24, 12 K 1521/14 E

12 K 1521/14 ESteuergericht24.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 K 1521/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-24

Aktenzeichen: 12 K 1521/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0324.12K1521.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Einkommensteuer wird unter Einbeziehung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von X EUR (2008) und X EUR (2009) neu festgesetzt.

Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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