Finanzgericht Münster, 2015-03-25, 7 K 3010/12 L

7 K 3010/12 LSteuergericht25.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 3010/12 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-25

Aktenzeichen: 7 K 3010/12 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0325.7K3010.12L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 28.02.2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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