Finanzgericht Münster, 2015-04-16, 3 K 1402/12 F

3 K 1402/12 FSteuergericht16.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1402/12 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-16

Aktenzeichen: 3 K 1402/12 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0416.3K1402.12F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides vom 30.12.2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 02.04.2012 werden für den Anteil „Rendite-Fonds GmbH & Co. Kg“ auf den 29.08.2010 die Werte für die anteiligen Vermögensgegenstände auf 72.107,49 Euro und für die anteiligen Schulden auf 44.865,03 Euro festgestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12% und der Beklagte zu 88%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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