Finanzgericht Münster, 2015-09-10, 3 K 1870/13 Erb

3 K 1870/13 ErbSteuergericht10.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1870/13 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-10

Aktenzeichen: 3 K 1870/13 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0910.3K1870.13ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 17.02.2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.05.2013 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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