Finanzgericht Münster, 2015-09-21, 5 V 2152/15 U

5 V 2152/15 USteuergericht21.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 V 2152/15 U — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-21

Aktenzeichen: 5 V 2152/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:0921.5V2152.15U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide für 2011 und 2012, jeweils vom 3.6.2015, werden von der Vollziehung ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner zu 51,2% und die Antragstellerin zu 48,8%.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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