1 K 2245/12 L•Finanzgericht Münster, 2016-03-03, 1 K 2245/12 L
Finanzgericht Münster, 2016-03-03, 1 K 2245/12 L
1 K 2245/12 LSteuergericht03.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 2245/12 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-03
Aktenzeichen: 1 K 2245/12 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0303.1K2245.12L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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