7 K 1376/13 F•Finanzgericht Münster, 2016-04-20, 7 K 1376/13 F
Finanzgericht Münster, 2016-04-20, 7 K 1376/13 F
7 K 1376/13 FSteuergericht20.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 1376/13 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: 7 K 1376/13 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0420.7K1376.13F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die geänderten Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der Jahre 2004-2008 vom 20.08.2012 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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