7 K 3799/14 E•Finanzgericht Münster, 2016-05-13, 7 K 3799/14 E
Finanzgericht Münster, 2016-05-13, 7 K 3799/14 E
7 K 3799/14 ESteuergericht13.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 3799/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-13
Aktenzeichen: 7 K 3799/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0513.7K3799.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteueränderungsbescheid 2012 vom 25.11.2015 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, auf 0 € festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 17% und die Kläger zu 83%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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