Finanzgericht Münster, 2016-05-13, 7 K 3799/14 E

7 K 3799/14 ESteuergericht13.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 3799/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: 7 K 3799/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0513.7K3799.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid 2012 vom 25.11.2015 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, auf 0 € festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 17% und die Kläger zu 83%.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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