Finanzgericht Münster, 2016-05-13, 7 S 814/14 AO

7 S 814/14 AOSteuergericht13.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 S 814/14 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: 7 S 814/14 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0513.7S814.14AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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