8 K 2822/14 E•Finanzgericht Münster, 2016-06-16, 8 K 2822/14 E
Finanzgericht Münster, 2016-06-16, 8 K 2822/14 E
8 K 2822/14 ESteuergericht16.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2822/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 8 K 2822/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0616.8K2822.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 vom 24.11.2010 bzw. 02.08.2011 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 29.07.2014 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 80 v.H. der Klägerin und zu 20 v.H. dem Beklagten auferlegt.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.