Finanzgericht Münster, 2016-06-22, 7 K 691/12 F

7 K 691/12 FSteuergericht22.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 691/12 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-22

Aktenzeichen: 7 K 691/12 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0622.7K691.12F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Bescheide über die gesonderte Feststellung des Gewinns 2008 und 2009 vom 28.09.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 23.01.2012 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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