9 K 2794/15 K,F•Finanzgericht Münster, 2016-07-21, 9 K 2794/15 K,F
Finanzgericht Münster, 2016-07-21, 9 K 2794/15 K,F
9 K 2794/15 K,FSteuergericht21.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 2794/15 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 9 K 2794/15 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0721.9K2794.15K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuerbescheide 2012 und 2013 vom 15.4.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.8.2015 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festgesetzten Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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