4 K 3115/14 Kg•Finanzgericht Münster, 2016-08-05, 4 K 3115/14 Kg
Finanzgericht Münster, 2016-08-05, 4 K 3115/14 Kg
4 K 3115/14 KgSteuergericht05.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 3115/14 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-05
Aktenzeichen: 4 K 3115/14 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0805.4K3115.14KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 15. März 2013 und die Einspruchsentscheidung vom 4. September 2014 werden aufgehoben, soweit sie das Kindergeld für das Kind U von Mai 2010 bis Juni 2012 und für das Kind K von Mai 2010 bis September 2012 betreffen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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