4 K 3544/15 Kg•Finanzgericht Münster, 2016-08-05, 4 K 3544/15 Kg
Finanzgericht Münster, 2016-08-05, 4 K 3544/15 Kg
4 K 3544/15 KgSteuergericht05.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 3544/15 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-05
Aktenzeichen: 4 K 3544/15 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0805.4K3544.15KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Kindergeldfestsetzung für das Kind M C für Januar 2010 bis Juni 2014 vom 7. September 2015 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2015 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe abgeändert.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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