Finanzgericht Münster, 2016-09-13, 5 K 412/13 U

5 K 412/13 USteuergericht13.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 412/13 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-13

Aktenzeichen: 5 K 412/13 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0913.5K412.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 19.11.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 10.01.2013 wird der USt-Bescheid 2012 vom 24.10.2014 dahingehend geändert, dass die USt 2012 auf EUR XXX festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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