9 K 3180/14 K,F•Finanzgericht Münster, 2017-01-23, 9 K 3180/14 K,F
Finanzgericht Münster, 2017-01-23, 9 K 3180/14 K,F
9 K 3180/14 K,FSteuergericht23.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 3180/14 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-23
Aktenzeichen: 9 K 3180/14 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0123.9K3180.14K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheides 2005 und des Bescheides über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2005, jeweils vom 28.11.2012 und in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 02.09.2014 wird die Körperschaftsteuer 2005 und der verbleibende Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2005 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgesetzt bzw. festgestellt. Die Berechnung der festgesetzten Körperschaftsteuer 2005 bzw. des festgestellten verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2005 wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 80 % und dem Beklagten zu 20 % auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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