7 K 2441/15 E•Finanzgericht Münster, 2017-02-22, 7 K 2441/15 E
Finanzgericht Münster, 2017-02-22, 7 K 2441/15 E
7 K 2441/15 ESteuergericht22.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 2441/15 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-22
Aktenzeichen: 7 K 2441/15 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0222.7K2441.15E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2012 vom 08.04.2015 und der Einspruchsentscheidungen vom 06.07.2015 wird der Beklagte verpflichtet, für das Streitjahr 2012 eine Zusammenveranlagung der Kläger nach § 26b EStG durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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