7 K 860/14 F•Finanzgericht Münster, 2017-02-22, 7 K 860/14 F
Finanzgericht Münster, 2017-02-22, 7 K 860/14 F
7 K 860/14 FSteuergericht22.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 860/14 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-22
Aktenzeichen: 7 K 860/14 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0222.7K860.14F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2010 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 23.10.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.02.2014 wird dahingehend geändert, dass insgesamt ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 3.995,38 € festgestellt wird, wobei auf den Beigeladenen zu 1. ein Verlust in Höhe von 1.500 € und auf den Beigeladenen zu 2. ein Verlust in Höhe 2.495,38 € entfällt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 85% und der Beklagte zu 15%. Die Kosten der Beigeladenen tragen diese selbst.
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