1 K 3037/14 E•Finanzgericht Münster, 2017-03-17, 1 K 3037/14 E
Finanzgericht Münster, 2017-03-17, 1 K 3037/14 E
1 K 3037/14 ESteuergericht17.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 3037/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-17
Aktenzeichen: 1 K 3037/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0317.1K3037.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2013 vom 29.07.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.08.2014 wird dahingehend geändert, dass die dem Kläger zugeflossene Abfindungszahlung der Stadt A in Höhe von 36.250 EUR dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 iVm § 24 Nr. 1 a) EStG unterworfen wird. Die Ermittlung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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