9 K 518/14 K•Finanzgericht Münster, 2017-03-22, 9 K 518/14 K
Finanzgericht Münster, 2017-03-22, 9 K 518/14 K
9 K 518/14 KSteuergericht22.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 518/14 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-22
Aktenzeichen: 9 K 518/14 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0322.9K518.14K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheides 2011 vom 24.10.2016 wird die Körperschaftsteuer 2011 auf 53,00 € festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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