7 K 2304/14 AO•Finanzgericht Münster, 2017-03-29, 7 K 2304/14 AO
Finanzgericht Münster, 2017-03-29, 7 K 2304/14 AO
7 K 2304/14 AOSteuergericht29.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 2304/14 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-29
Aktenzeichen: 7 K 2304/14 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0329.7K2304.14AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der ergänzende Bescheid zur Aufteilung nach § 278 Abs. 2 AO vom 05.03.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.06.2014 wird dahingehend geändert, dass die Einschränkung der Vollstreckungsbeschränkung auf 8.750 € vermindert wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 85% und die Klägerin zu 15%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.