5 K 3168/14 U•Finanzgericht Münster, 2017-04-06, 5 K 3168/14 U
Finanzgericht Münster, 2017-04-06, 5 K 3168/14 U
5 K 3168/14 USteuergericht06.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3168/14 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-06
Aktenzeichen: 5 K 3168/14 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0406.5K3168.14U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteueränderungsbescheide 2010 bis 2012 vom 6.8.2014 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuern auf xxx € (2010), xxx € (2011) und xxx € (2012) festgesetzt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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