13 K 2946/14 K•Finanzgericht Münster, 2017-04-27, 13 K 2946/14 K
Finanzgericht Münster, 2017-04-27, 13 K 2946/14 K
13 K 2946/14 KSteuergericht27.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 2946/14 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-27
Aktenzeichen: 13 K 2946/14 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0427.13K2946.14K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom 19.5.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.8.2014 wird in der Weise geändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 582.967 EUR gemindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die festzusetzende Körperschaftsteuer zu errechnen und den Beteiligten mitzuteilen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 5 v.H. und der Beklagte zu 95 v.H. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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