Finanzgericht Münster, 2017-06-13, 15 K 2617/13 U

15 K 2617/13 USteuergericht13.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 2617/13 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-13

Aktenzeichen: 15 K 2617/13 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0613.15K2617.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2006 vom 16.4.2013 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 31.7.2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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