6 K 2446/15 L•Finanzgericht Münster, 2017-06-28, 6 K 2446/15 L
Finanzgericht Münster, 2017-06-28, 6 K 2446/15 L
6 K 2446/15 LSteuergericht28.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 2446/15 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-28
Aktenzeichen: 6 K 2446/15 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0628.6K2446.15L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Nachforderungsbescheid vom 31.05.2017 wird nach Maßgabe der Gründe geändert. Die Berechnung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 40% und dem Beklagten zu 60% auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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