15 K 2689/14 U•Finanzgericht Münster, 2017-08-15, 15 K 2689/14 U
Finanzgericht Münster, 2017-08-15, 15 K 2689/14 U
15 K 2689/14 USteuergericht15.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 2689/14 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-15
Aktenzeichen: 15 K 2689/14 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0815.15K2689.14U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide des Beklagten für 2005 bis 2007
in der Fassung vom 23.07.2009 werden aufgehoben und die
Umsatzsteuer für 2005 bis 2007 wird auf jeweils 0 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens
BFH V R 19/13 trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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