Finanzgericht Münster, 2017-08-31, 3 K 1641/17 Erb

3 K 1641/17 ErbSteuergericht31.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1641/17 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-31

Aktenzeichen: 3 K 1641/17 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0831.3K1641.17ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 05.09.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 27.04.2017 werden geändert. Es sind weitere Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von X Euro zu berücksichtigen. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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