5 K 3123/15 U•Finanzgericht Münster, 2017-09-07, 5 K 3123/15 U
Finanzgericht Münster, 2017-09-07, 5 K 3123/15 U
5 K 3123/15 USteuergericht07.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3123/15 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-07
Aktenzeichen: 5 K 3123/15 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0907.5K3123.15U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 18.9.2014 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 4.9.2015 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Umsatzsteuer für den Monat August 2014 auf ./. 89.442,17 EUR festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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