Finanzgericht Münster, 2017-09-12, 15 K 1089/15 U

15 K 1089/15 USteuergericht12.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 1089/15 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-12

Aktenzeichen: 15 K 1089/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0912.15K1089.15U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2007 vom 9.9.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 2.3.2015 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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