Finanzgericht Münster, 2017-09-12, 15 K 2665/14 U

15 K 2665/14 USteuergericht12.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 2665/14 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-12

Aktenzeichen: 15 K 2665/14 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0912.15K2665.14U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2009 vom 6.12.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.07.2014 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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