11 K 1978/15 E•Finanzgericht Münster, 2017-10-11, 11 K 1978/15 E
Finanzgericht Münster, 2017-10-11, 11 K 1978/15 E
11 K 1978/15 ESteuergericht11.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 1978/15 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-11
Aktenzeichen: 11 K 1978/15 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:1011.11K1978.15E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuer-Änderungsbescheid 1997 vom 12.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.05.2015 wird dahingehend geändert, dass der Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG um einen Betrag von 453 DM reduziert wird, so dass der Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG mithin 12.220.710 DM und die gewerblichen Einkünfte mithin 12.199.857 DM betragen; die Berech-nung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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