Finanzgericht Münster, 2017-10-13, 13 K 3113/16 F

13 K 3113/16 FSteuergericht13.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 3113/16 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-13

Aktenzeichen: 13 K 3113/16 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:1013.13K3113.16F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 21.12.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1.9.2016 wird der Beklagte verpflichtet, den Bescheid vom 8.9.2011 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zum 31.12.2010 zu ändern und das steuerliche Einlagekonto mit 950.000 EUR festzustellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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