Finanzgericht Münster, 2017-10-19, 6 K 1358/16 E

6 K 1358/16 ESteuergericht19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 1358/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 6 K 1358/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:1019.6K1358.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012, jeweils vom 06.03.2015, und die Einspruchsentscheidung vom 07.04.2016 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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