13 K 1045/15 E•Finanzgericht Münster, 2017-12-11, 13 K 1045/15 E
Finanzgericht Münster, 2017-12-11, 13 K 1045/15 E
13 K 1045/15 ESteuergericht11.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 1045/15 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-11
Aktenzeichen: 13 K 1045/15 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:1211.13K1045.15E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid vom 30.4.2014 für 2009 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 3.3.2015 wird in der Weise geändert, dass bei den Besteuerungsgrundlagen als außergewöhnliche Belastung ein Betrag von 245.817,86 EUR, abzüglich einer zumutbaren Belastung von ... EUR, zu berücksichtigen sind. Der Beklagte hat die festzusetzende Einkommen-steuer zu errechnen und den Beteiligten mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 30 v.H. und der Beklagte zu 70 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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