Finanzgericht Münster, 2018-01-30, 5 K 3324/16 E

5 K 3324/16 ESteuergericht30.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 3324/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-30

Aktenzeichen: 5 K 3324/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0130.5K3324.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 01.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.09.2016 wird dahingehend geändert, dass die sonstigen Einkünfte des Klägers aus der privaten Berufsunfähigkeitsrente bei der X Versicherung (Versicherungsschein-Nummer xx-xxxxxxx-xx) in einer Höhe von 5.319 € berücksichtigt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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