9 K 3343/13 E•Finanzgericht Münster, 2018-02-28, 9 K 3343/13 E
Finanzgericht Münster, 2018-02-28, 9 K 3343/13 E
9 K 3343/13 ESteuergericht28.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 3343/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 9 K 3343/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0228.9K3343.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 24.05.2017 betreffend die Masseverbindlichkeiten nach §§ 53, 55 InsO wird dergestalt geändert, dass die Einkommensteuer auf 2.611,86 EUR herabgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Klageverfahrens tragen der Kläger zu 90 % und der Beklagte zu 10 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleitung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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