Finanzgericht Münster, 2018-04-13, 14 K 3906/14 F

14 K 3906/14 FSteuergericht13.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 3906/14 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-13

Aktenzeichen: 14 K 3906/14 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0413.14K3906.14F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 17.05.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.11.2014 wird insoweit aufgehoben, als darin Sonderbetriebseinnahmen für den Kläger zu 1. und den Kläger zu 2. festgestellt worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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