13 K 4040/15 K,G,F•Finanzgericht Münster, 2018-05-14, 13 K 4040/15 K,G,F
Finanzgericht Münster, 2018-05-14, 13 K 4040/15 K,G,F
13 K 4040/15 K,G,FSteuergericht14.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 4040/15 K,G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-14
Aktenzeichen: 13 K 4040/15 K,G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0514.13K4040.15K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2004 vom 22.9.2015 und der Gewerbesteuermessbescheid für 2004 vom 9.10.2009, jeweils in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidungen vom 25.11.2015, werden in der Weise geändert, dass der Ansatz der steuerfreien Bezüge im Sinne des § 8b Abs. 1 KStG der Organgesellschaften bei der Klägerin als Organträgerin um 273.810,90 € erhöht wird unter weiterer Berücksichtigung einer Kürzung der Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 5 KStG in Höhe von 13.690,55 €. Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und das Ergebnis der Neuberechnung mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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